Laut Código Civil (BGB) zahlt der Mieter die vereinbarte Provision als Maklergebühr, sofern es sich um Saisonverträge bzw. befristete Kurzzeitverträge handelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mieter ein Nichtresident ist, also eine Person, die nicht in Spanien ihren ersten Wohnsitz hat und auch nicht in Spanien steuerpflichtig ist. Je nach Mietdauer beträgt die (frei verhandelbare) Provision 1 bis 1,5 Monatsmieten zzgl. IVA (MwSt).
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